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Aktenzeichen IIIa 406/86

Datum 21.03.1887

Leitsatz Haften für Delikte, welche ein einzelner Teilnehmer einer offenen Handelsgesellschaft ohne Wissen und Willen der übrigen Teilnehmer gegen dritte (mit der Gesellschaft nicht kontrahierende) Personen unter Benutzung der Firma der Gesellschaft begeht, auch die Gesellschaft und die bei jenen Delikten nicht persönlich beteiligten Gesellschafter?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464011150093

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