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Aktenzeichen III 118/86

Datum 12.10.1886

Leitsatz 1. Regreßklage einer Gemeinde gegen ihren Bürgermeister; Umfang der Haftbarkeit der Erben des letzteren. 2. Kann der Beschädigte im Falle der Verleitung zu einem Vertragsschlusse durch absichtliche Täuschung die Herstellung des früheren durch den Dolus veränderten Zustandes verlangen?1 3. Garantieversprechen. Ist die Übernahme der Garantie für die Verwendbarkeit einer Hofraite zu einem bestimmten Zwecke als ein Vertrag über eine unbewegliche Sache anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640111A0108

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