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Aktenzeichen IV 217/86

Datum 04.01.1887

Leitsatz 1. Steht der Geltendmachung der auf dem Familienbande beruhenden Verpflichtung zur Gewährung des notdürftigen Unterhaltes durch den angeblich Berechtigten der Umstand entgegen, daß der angeblich Berechtigte den notdürftigen Unterhalt auf Kosten des Ortsarmenverbandes bezieht? 2. Bestimmt sich die auf dem Familienbande beruhende Verpflichtung zur Gewährung des Unterhaltes nach dem am Wohnsitze des Berechtigten oder nach dem am Wohnsitze des Verpflichteten geltenden Rechte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464011350223

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