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Aktenzeichen II 349/86

Datum 15.02.1887

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen kann im Gebiete des rheinischen Rechtes der Gläubiger eines Miterben eine Erbteilung anfechten, wenn er von der ihm durch Art. 882 B.G.B. verliehenen Befugnis des Eintrittes in die Teilungsverhandlungen keinen Gebrauch gemacht hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464011480314

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