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Aktenzeichen V 121/86
Datum 29.01.1887
Leitsatz Wert des Streitgegenstandes bei Klagen auf Räumung aus Pacht- oder Mietsverträgen. Findet der §. 8 C.P.O. allein auf Feststellungsklagen Anwendung? Ist seine Anwendung ausgeschlossen, wenn der Rechtsstreit nicht das Bestehen oder die Dauer des Vertrages betrifft, sondern der Richter nur darüber zu entscheiden hat, ob die nach Vertrag oder Gesetz erforderliche Kündigung bewirkt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640115E0376
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