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Aktenzeichen II 340/86

Datum 01.03.1887

Leitsatz 1. Sind Prozeßvollmachten nach den Vorschriften der §§. 1. 2 des Gerichtskostengesetzes von der nach der Landesgesetzgebung bestehenden Stempelpflicht befreit? 2. Sind die Vorschriften der §§. 459-463 St.P.O. für das Verfahren bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle unbedingt maßgebend, oder kann die Landesgesetzgebung die Festsetzung und Beitreibung der deshalb zu verhängenden Strafe als bürgerliche Rechtsstreitigkeit behandeln?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640116C0427

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