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Aktenzeichen VI 56/42
Datum 29.09.1942
Leitsatz Ist der Schrankenwärter, der auf Grund eines Vertrags zwischen zwei Eisenbahnunternehmern von einem der Unternehmer für eine gemeinschaftliche Anlage gestellt wird, zugleich Verrichtungsgehilfe des andern Unternehmers? Trifft diesen eignes Verschulden, wenn er die Schrankensicherung nicht überwacht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AA360321
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