zurück

Aktenzeichen IV 195/43

Datum 20.10.1943

Leitsatz 1. Kann der Scheidungskläger, der zur Beseitigung des von ihm antragsgemäß erzielten Scheidungsausspruchs Berufung eingelegt und auf seinen Scheidungsanspruch verzichtet hat, Abweisung seiner Klage beantragen? 2. Kann der Berufungsbeklagte in Ehesachen trotz Abschaffung der Anschlußberufung dieselben Anträge stellen, die bisher im Anschließungswege gestellt werden konnten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AC0F0098

Download PDF

zurück