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Aktenzeichen GSE 7/43

Datum 30.10.1943

Leitsatz 1. Zur Frage der Rechtskraft, insbesondere, wenn auf verneinende Feststellungsklage dahin erkannt ist, daß ein vom Beklagten behaupteter (höherer) Anspruch auch zu dem den Gegenstand des Feststellungsbegehrens bildenden geringeren Teile nicht bestehe. 2. Unter welchen Voraussetzungen kann eine vor dem Inkrafttreten der Vierten Vereinfachungsverordnung beim Berufungsgericht eingegangene schriftsätzliche Erklärung, daß die Berufung zurückgenommen werde, trotz unterbliebener Zustellung des Schriftsatzes mit dem Inkrafttreten der genannten Verordnung und der in ihr enthaltenen Beseitigung des Zustellungserfordernisses wirksam werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AC130118

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