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Aktenzeichen III 83/43

Datum 04.11.1943

Leitsatz 1. Sind die Vorschriften der Grundstücksverkehrsverordnung vom 7. Juli 1942 auf einen Grundstückskaufvertrag anwendbar, von dem ein Teil vor dem Inkrafttreten der Verordnung rechtswirksam zurückgetreten war? 2. Wie ist die Abrede in einem im September 1941 geschlossenen Grundstückskaufvertrag auszulegen, daß im Falle der Festsetzung eines niedrigeren Kaufpreises durch die Preisbehörde das Grundstück als zu diesem Preise verkauft gelten, der Verkäufer aber berechtigt sein solle, innerhalb einer Woche nach dem Bekanntwerden der niedrigeren Preisfestsetzung vom Vertrage zurückzutreten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AC160134

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