zurück
Aktenzeichen I 202/86
Datum 10.07.1886
Leitsatz 1. Kann durch die Herstellung eines Titelblattes mittels Abdruckes des echten Titelblattes unter Veränderungen, um Exemplare eines Schriftwerkes mit demselben zu versehen, unter Umständen ein Nachdruck im Sinne des Reichsgesetzes vom 11. Juni 1870 begangen werden? 2. Steht dem Urheber, bezw. Verleger eines Schriftwerkes ein Rechtsschutz dagegen zu, daß Exemplare des Werkes von Dritten mit einem veränderten Titelblatte unter dem Anscheine, daß es das echte sei, zum Vertriebe gestellt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464012040010
zurück