zurück
Aktenzeichen III 306/86
Datum 12.03.1887
Leitsatz Geht nach gemeinem deutschen Privatrechte oder dem Rechte des Fürstentumes Waldeck der Anerbe durch Aufheiratung auf einen anderen Hof seines Anerbenrechtes verlustig? Zulässigkeit eines stillschweigenden Verzichtes auf das Anerbenrecht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464012280190
zurück