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Aktenzeichen I 54/86

Datum 07.04.1886

Leitsatz Haftet eine Sicherheit, welche der Schuldner dem Gläubiger für alle Forderungen, welche dem Gläubiger gegen ihn zustehen und zustehen werden, bestellt hat, schlechthin auch für die dem Gläubiger von einem Dritten cedierten Forderungen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640122F0232

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