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Aktenzeichen V 80/87

Datum 04.06.1887

Leitsatz 1. Verteilung der Kaufgelder bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken. Steht demjenigen, zu dessen Gunsten eine Vormerkung behufs Erhaltung des Rechtes auf Auflassung im Grundbuche eingetragen ist, ein Anspruch auf die Kaufgelder und deshalb das Recht zum Widerspruche gegen den Verteilungsplan zu? 2. Entsteht nach dem Allgemeinen Landrechte Miteigentum, wenn ein Gesellschafter durch Verwendung des gemeinschaftlichen Vermögens Sachen für sich und auf seinen Namen erwirbt? 3. Bildet die Kenntnis der obligatorischen Verpflichtung des eingetragenen Eigentümers, einem Anderen das Eigentum an dem Grundstücke zu übertragen (eines Rechtes zur Sache), ein Hindernis für den Erwerb von dinglichen Rechten an dem Grundstücke?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464012400293

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