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Aktenzeichen IV 228/86

Datum 25.05.1887

Leitsatz Hat der Verpächter eines Landgutes, wenn der Pachtvertrag im Laufe eines Wirtschaftsjahres infolge Ausübung des dem Verpächter für den Fall des Konkurses des Pächters vorbehaltenen Kündigungsrechtes aufgehoben wird, und der Reinertrag der in dem letzten Wirtschaftsjahre bis zur Aufhebung des Vertrages gezogenen Nutzungen mehr beträgt, als der demselben Zeitraume in seinem Verhältnisse zum ganzen Jahre entsprechende Teil des Reinertrages der Gesamtnutzung des ganzen laufenden Wirtschaftsjahres, einen Anspruch auf Ausgleichung auf Grund einer Ausmittelung des Jahresreinertrages mit dem Erfolge, daß dem Pächter nur das verbleibt, was dem letztgedachten Teile des Jahresreinertrages gleichkommt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464012430314

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