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Aktenzeichen II 1/87
Datum 29.04.1887
Leitsatz Kann der Bauunternehmer, welcher wegen vertragswidriger Beschaffenheit des gegen einen Gesamtpreis übernommenen Gebäudes auf Schadensersatz statt der Erfüllung belangt ist, verurteilt werden, die zur Beseitigung der wesentlichen Mängel erforderlichen, noch nicht aufgewendeten Kosten neben dem noch verbleibenden Minderwerte zu erstatten? Inwiefern ist der Richter bei Abschätzung des Schadens beschränkt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464012480338
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