zurück

Aktenzeichen IV 409/86

Datum 09.05.1887

Leitsatz 1. Ist der Gerichtsvollzieher befugt, von ihm gepfändete Sachen ohne Anweisung des Gläubigers und ohne Anordnung des Gerichtes als für den Schuldner unentbehrlich wieder freizugeben? 2. Erwirbt der Gläubiger durch die Pfändung solcher Sachen, welche gesetzlich der Pfändung nicht unterworfen sind, ein Pfandrecht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464012570389

Download PDF

zurück