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Aktenzeichen IV 409/86
Datum 09.05.1887
Leitsatz 1. Ist der Gerichtsvollzieher befugt, von ihm gepfändete Sachen ohne Anweisung des Gläubigers und ohne Anordnung des Gerichtes als für den Schuldner unentbehrlich wieder freizugeben? 2. Erwirbt der Gläubiger durch die Pfändung solcher Sachen, welche gesetzlich der Pfändung nicht unterworfen sind, ein Pfandrecht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464012570389
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