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Aktenzeichen VI 70/87
Datum 12.05.1887
Leitsatz Welchem gegnerischen Prozeßbevollmächtigten ist die Berufungsschrift bezw. Revisionsschrift zuzustellen, wenn der Gegner im voraus zugleich mit der Bestellung eines Prozeßbevollmächtigten für die untere Instanz auch schon einen eventuellen Prozeßbevollmächtigten für die betreffende höhere Instanz bestellt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464012590395
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