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Aktenzeichen I 172/87
Datum 13.07.1887
Leitsatz Kann, wenn bei Übertragung eines Handelsgeschäftes die Aktiven und Passiven von dem Erwerber übernommen sind, derjenige, welcher an den früheren Inhaber Waren verkauft aber noch nicht geliefert hatte, von demselben als von seinem Kontrahenten den Preis der dem Geschäftsübernehmer gelieferten Waren fordern?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464013190129
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