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Aktenzeichen II 76/87

Datum 24.06.1887

Leitsatz 1. Sind unter den im §. 52 C.P.O. erwähnten Prozeßhandlungen auch Vergleiche inbegriffen? 2. Ist der Art. 467 des bürgerlichen Gesetzbuches auch auf Vergleiche anwendbar, welche während bestehender Ehe der Vater über Ansprüche seines minderjährigen Kindes abschließt? Ist mindestens die Genehmigung des Gerichtes erforderlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464013450362

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