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Aktenzeichen II 113/87

Datum 17.09.1887

Leitsatz 1. Hat der Umstand, daß ein von dem Pfandbuchführer vorgenommener Pfandstrich ohne die gesetzlich erforderliche Pfandstrichsbewilligung des Gläubigers geschah, an sich die Unwirksamkeit des Pfandstriches im Verhältnisse zwischen dem nachfolgenden Erwerber des Grundstückes und dem Gläubiger zur Folge? 2. Kann auf einen solchen, ohne die gesetzliche Voraussetzung vorgenommenen Pfandstrich der nachfolgende Erwerber des Grundstückes sich gegenüber dem Gläubiger auch dann berufen, wenn der Inhalt des Pfandbuches die Nichtbelastung des Grundstückes mit einem Pfandrechte zweifelhaft läßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464013480377

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