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Aktenzeichen II 126/87

Datum 30.09.1887

Leitsatz 1. Haften mehrere Teilnehmer an einem Delikte des bürgerlichen Rechtes für den Schadensersatz solidarisch? 2. Ist diese Frage für den Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln nicht jedenfalls dann zu bejahen, wenn es sich im einzelnen Falle zugleich um ein strafrechtliches Vergehen handelt? 3. Finden bei Annahme der solidarischen Haftung, was die Frage des Regresses betrifft, die Vorschriften der Artt. 1213. 1214 Code civil Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640134A0385

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