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Aktenzeichen I 39/87
Datum 26.09.1887
Leitsatz Kann mit der sofortigen Beschwerde neben dem Zwischenurteile über die Zulässigkeit der Nebenintervention auch die Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention angefochten werden, welche auf Grund des Zwischenurteiles in dem unmittelbar nach demselben gefällten Endurteile erlassen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464013530413
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