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Aktenzeichen I 54/86

Datum 20.10.1886

Leitsatz Kann der Anwalt bei Erledigung des Prozesses auf Grund einer in der Verhandlung allein vorgebrachten prozeßhindernden Einrede die volle Prozeßgebühr fordern, weil sich die Informationseinziehung auf das volle Streitverhältnis erstreckt habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464013570429

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