zurück
Aktenzeichen I 54/86
Datum 20.10.1886
Leitsatz Kann der Anwalt bei Erledigung des Prozesses auf Grund einer in der Verhandlung allein vorgebrachten prozeßhindernden Einrede die volle Prozeßgebühr fordern, weil sich die Informationseinziehung auf das volle Streitverhältnis erstreckt habe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464013570429
zurück