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Aktenzeichen I 821/80

Datum 06.01.1880

Leitsatz Findet das im §. 23 des Einf. Ges. zur C.P.O. gestattete landesgesetzliche Vorrecht der vor dem 1. Oktober 1879 entstandenen Pfand- oder Vorzuchsrechte statt, wenn der Schuldner sich im Konkurs befindet? Vgl. §. 12 des Einf. Ges. zur Konk.O.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464002190093

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