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Aktenzeichen Va 33/80

Datum 20.05.1880

Leitsatz Muß die Lehnsqualität eines Gutes in der zweiten Abteilung des Grundbuches eingetragen sein, um die Ersitzung einer Grundgerechtigkeit an demselben mittels Besitzhandlungen gegen den zeitigen Lehnsbesitzer auszuschließen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640023E0218

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