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Aktenzeichen Vb 188/79

Datum 23.05.1880

Leitsatz 1. Eigentumseintragung als Fundament der Vindikation. 2. Hat die Nichtigkeit der Auflassung zugleich die Nichtigkeit der Eintragung oder nur deren Anfechtbarkeit zur Folge? 3. Kann die Eintragung des Eigentums von jedem Besitzer oder nur von demjenigen angefochten werden, welcher ein eignes Recht (wahres Eigentum oder einen persönlichen Anspruch) geltend macht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464002400228

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