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Aktenzeichen Va 228/79

Datum 08.07.1880

Leitsatz 1. Was ist unter einem Erwerb "gegen Entgelt" im Sinne des §. 9 Abs. 2 des Eigentums-Gesetzes vom 5. Mai 1872 zu verstehen? 2. Gehören zu den gegen Entgelt erworbenen Rechten auch Hypotheken, welche zur Sicherung einer Forderung nachträglich bestellt sind, insbesondere Erekutions-Hypotheken und die Rechte aus den Vormerkungen von solchen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464002470258

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