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Aktenzeichen II 151/79
Datum 21.05.1880
Leitsatz Können, falls die Polizeibehörde, der ihr gesetzlich zustehenden Befugnis gemäß, die Ausführung des durch ihre Verfügung Gebotenen anderweit bewirken läßt, die dadurch entstandenen Kosten von dem nicht Folge leistenden im administrativen Wege beigetrieben werden? Ist hiergegen ein Rekurs an die Gerichte statthaft?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640025B0351
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