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Aktenzeichen II 2/80
Datum 11.06.1880
Leitsatz Steht demjenigen, der beim Baue seines Hanses eine Scheidemauer zur Hälfte auf des Nachbars Eigentum, aber auf alleinige Kosten errichtet, nicht nur gegen diesen letzteren, der an die Mauer angebaut hat, sondern auch gegen dessen Rechtsnachfolger, welcher die Benutzung derselben fortsetzt, ein Ersatzanspruch zu?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464002600364
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