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Aktenzeichen V 332/87

Datum 10.03.1888

Leitsatz 1. Kann der Anfechtungsbeklagte ein dingliches Recht, welches ihm an den zurückzugewährenden Sachen vor der angefochtenen Rechtshandlung zustand, gegenüber dem Anfechtungskläger geltend machen? 2. Lebt eine durch Hingabe an Zahlungsstatt getilgte Forderung nach dem preußischen Allgem. Landrechte infolge der durchgeführten Anfechtung dieses Rechtsgeschäftes wieder auf, und zwar mit dem für sie bestellten Pfandrechte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464014230157

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