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Aktenzeichen III 41/88
Datum 08.05.1888
Leitsatz Ist durch §. 32 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 für die Klagen auf richterliche Ergänzung der elterlichen Einwilligung zur Eheschließung der Prozeßweg vorgeschrieben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464015080043
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