Aktenzeichen III 167/88
Datum 30.10.1888
Leitsatz Voraussetzungen der Anfechtung nach den §§. 2. 3 Ziff. 1 des Reichsgesetzes vom 21. Juli 1879, insbesondere: 1. Subsidiarität des Anfechtungsrechtes, Versuch der Zwangsvollstreckung in das Mobiliarvermögen des Schuldners; Möglichkeit einer teilweisen Befriedigung des Gläubigers aus letzterem. 2. Veräußerung des zurückzugewährenden Vermögens gegen ein angemessenes Entgelt. 3. Besondere Gestaltung der Absicht des Schuldners, die Gläubiger durch die Veräußerung zu benachteiligen? Mitverhaftung der Ehefrau des Anfechtungsgegners nach den Grundsätzen des nassanischen ehelichen Güterrechtes für die fraudulose Absicht ihres Ehemannes, auch wenn sie den Veräußerungsvertrag nicht mitabgeschlossen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464016080044
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