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Aktenzeichen III 309/88
Datum 12.03.1889
Leitsatz 1. Wann ist der Abzug der Falcidischen Quart in rechtsgültiger Weise von dem Erblasser untersagt? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann die Vorlegung eines eidlich bekräftigten Inventares von dem zur Herausgabe eines Vermögens verpflichteten Besitzer verlangt werden? 3. Besteht diese Manifestationspflicht auch im Verhältnisse des Legatars zu den die Falcidische Quart in Anspruch nehmenden Erben, und welchen Umfang hat dieselbe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464016300229
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