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Aktenzeichen V 259/88
Datum 09.01.1888
Leitsatz Ist der Rechtsweg zulässig, wenn ein von der Generalkommission bestätigter und zur Ausführung gebrachter Rezeß in Ablösungssachen wegen Irrtumes oder fehlender Legitimation einer Rezeßpartei angefochten wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464016440361
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