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Aktenzeichen II 104/88

Datum 19.06.1888

Leitsatz 1. Muß eine Teilungsklage nach rheinischem Rechte gegen alle Miteigentümer gerichtet werden? 2. Ist die Übertragung des Anteilsrechtes an einem Grundstücke ohne weiteres als hinfällig anzusehen, wenn es sich herausstellt, daß dem Verkäufer das Miteigentum an dem Grundstücke nicht, wie angenommen wurde, zur Hälfte, sondern nur zu einem Viertel zustand?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464016450365

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