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Aktenzeichen II 253/88

Datum 18.12.1888

Leitsatz Verpflichtet bei einem außerhalb des Gebietes der Artt. 66-84 H.G.B. liegenden Makelvertrage die Beifügung einer Frist zum Vollzuge des darin erteilten Auftrages den Auftraggeber, sofern er den von ihm erteilten Auftrag vor Ablauf der Frist widerruft, notwendig dazu, dem Beauftragten die ihm für den Fall des Zustandekommens des ihm aufgetragenen Geschäftes zugesagte Provision zu bezahlen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464016490378

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