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Aktenzeichen II 115/89
Datum 02.07.1889
Leitsatz Hat die Bestimmung in §. 35 Abs. 2 des Reichsgesetzes vom 21. Dezember 1871, betreffend die Beschränkungen des Grundeigentumes in der Umgebung von Festungen, die Bedeutung, daß auch alle nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers, daß eine Erweiterung der Festung in Aussicht genommen sei, auf einem den Rayonbeschränkungen unterliegenden Grundstücke errichteten Anlagen und Gebäude bei der Feststellung dessen bisherigen Wertes nicht berücksichtigt werden dürfen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464018050029
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