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Aktenzeichen III 133/89
Datum 17.09.1889
Leitsatz 1. Scheingeschäft. Unterschied zwischen Cessio in securitatem und pignus nominis. 2. Hat der debitor cessus eine Einrede aus der zwischen dem Cedenten und dem Cessionar über die Geltendmachung des übertragenen Gläubigerrechtes getroffenen Vereinbarung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640181E0161
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