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Aktenzeichen IV 31/89
Datum 02.05.1889
Leitsatz Sind in der Mark Brandenburg wohnhafte eheliche und uneheliche Kinder derselben Mutter zur Gewährung des Unterhaltes gegeneinander verpflichtet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640182E0217
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