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Aktenzeichen IV 63/89
Datum 31.05.1889
Leitsatz 1. Setzt §. 373 A.L.R. II. 1 voraus, daß die Zuwendung als Sondergut unmittelbar auf ein Grundstück oder ein ausstehendes Kapital gerichtet ist? 2. Kann die Zuwendung auch in dem Nießbrauche an solchen Vermögensgegenständen bestehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464018310240
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