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Aktenzeichen V 152/89

Datum 16.10.1889

Leitsatz Ist die Generallandschaft, wenn nach ihrem Reglement der Amortisationsfonds bei von ihr ausgegebenen Pfandbriefdarlehnen im Versteigerungsverfahren des belasteten Grundstückes der Kaufgeldermasse hinzutritt, verpflichtet, im Versteigerungstermine den Realinteressenten über die Höhe des gedachten Fonds Auskunft zu erteilen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640183F0317

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