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Aktenzeichen IV 148/89

Datum 04.07.1889

Leitsatz Ist zu den veränderten Umständen, wegen deren nach §§. 807. 815 C.P.O. die Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gefordert werden kann, die Erlangung besserer Kenntnis seitens der durch den Arrest oder die Verfügung betroffenen Partei von dem maßgebenden Sachverhalte zu rechnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464018500368

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