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Aktenzeichen II 138/89

Datum 02.07.1889

Leitsatz Umfaßt §. 867 Ziff. 1 C.P.O. auch den Fall, daß solche wesentliche Bestimmungen des Verfahrens oder Grundlagen, welche die Parteien ausdrücklich für die Erlassung des Schiedsspruches vereinbart haben, von den Schiedsrichtern bei Erlassung des Schiedsspruches nicht eingehalten worden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464018570397

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