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Aktenzeichen I 1/89

Datum 08.07.1889

Leitsatz 1. Steht dem Reichsgerichte die Befugnis zu, im Falle der Justizverweigerung durch ein Gericht des Reichslandes Elsaß-Lothringen auf Grund des Art. 185 Code pénal ein "avertissement" zu erlassen? 2. Welches sind die Voraussetzungen einer Justizverweigerung im Sinne dieser Vorschrift?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464018590408

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