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Aktenzeichen III 210/89
Datum 22.10.1889
Leitsatz Wird in einem Falle, wo für eine Partei zwei Prozeßbevollmächtigte aufgestellt sind, die Zustellung dadurch ungültig, daß das zuzustellende Schriftstück an die zwei Bevollmächtigten adressiert ist? Wie sind Ungenauigkeiten in der von einem Postboten bewirkten Zustellung zu beurteilen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640185C0416
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