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Aktenzeichen IV 191/89

Datum 28.10.1889

Leitsatz Kann im Anwaltsprozesse mit der Urteilszustellung auch ein anderer Anwalt, als der Prozeßbevollmächtigte, betraut werden und ist der Vertreter zugleich zur Beglaubigung der zuzustellenden Urteilsabschrift befugt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640185D0418

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