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Aktenzeichen IV 188/89

Datum 28.10.1889

Leitsatz Voraussetzungen der Einrede, daß die zur Erneuerung des Rechtsstreites erforderliche Erstattung der Kosten des früheren Verfahrens noch nicht erfolgt sei. Wird die Einrede dadurch ausgeschlossen, daß der klagenden Partei das Armenrecht bewilligt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640185E0421

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