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Aktenzeichen I 90/89

Datum 08.05.1889

Leitsatz 1. Ist bei unbefugter Führung eines fremden Familiennamens in der Firma die Verletzung des befugten Trägers des Familiennamens in seinen Rechten deshalb ausgeschlossen, weil der Unbefugte sich des Namens in der Firma längere Zeit offen bedient hat, bevor der befugte Träger einen Geschäftsbetrieb unter seinem Namen als Firma begann? 2. Hört der Gebrauch einer Firma dadurch auf ein unbefugter zu sein, daß er seitens des gutgläubigen Nacherwerbers einer rechtswidrig begründeten Firma erfolgt? Kann ein Firmenrecht durch Ersitzung erworben werden? Veräußerung eines Handelsgeschäftes bei Zurückbehaltung der Passiva und Übertragung der Aktiva zur Einziehung für Rechnung des Veräußerers.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464019010001

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