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Aktenzeichen I 354/89
Datum 01.03.1890
Leitsatz a) Ist für die Wechselkraft einer Schrift eine einheitliche Bestimmtheit des Zahlungsortes und der zahlenden Person oder Firma wesentlich? b) Ist eine Schrift als Domizilwechsel gültig, in welcher eine Person bezw. Firma oder eine andere Person bezw. Firma als Domiziliaten bezeichnet sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640190D0056
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